Neue Spielräume für die Patientenkommunikation!
20.02.2012 - 11:03Im Bundesgesundheitsministerium arbeitet man gegenwärtig daran, das Heilmittelwerbegesetz zu novellieren. Hintergrund sind Entscheidungen auf europäischer Ebene, die eine Anpassung der nationalen Rechtsvorschrift erforderlich machen. Einem Referentenentwurf zur Folge werden neue Spielräume für die Gesundheitskommunikation entstehen – vor allem für rezeptfreie Arzneimittel.
So ist u. a. geplant das Publikumswerbeverbot für rezeptfreie Schlafmittel und Stimmungsaufheller zu streichen und auch die Einschränkung, nicht mit Gutachten, Zeugnissen oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen werben zu dürfen, könnte bald der Vergangenheit angehören.
Dem Vernehmen nach erfährt auch die „Krankengeschichte“ einen Re-Launch. In Zukunft soll nämlich erlaubt sein, mit ihr zu argumentieren, so sie nicht in missbräuchlicher oder irreführender Weise eingesetzt wird. Und auch das reichlich antiquiert daher kommende Verbot, in der Publikumswerbung keine „Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels“ bildlich darzustellen, dürfte es bald vorbei sein.
Wie auch immer die Regelungen im Einzelfalle ausgestaltet werden, klar scheint, dass sich für die Patientenkommunikation vielfältige neue Spielräume ergeben werden. Sie gilt es in der Praxis der Patientenkommunikation auszuloten.
Ungeachtet dessen hat sich der Bundesrat zwischenzeitlich gegen eine Lockerung des Weberverbotes für rezeptpflichtige Arzneimittel ausgesprochen, da der vorliegende Entwurf der Europäischen Kommission die Menschen nicht vor versteckter Werbung schütze. Die Diskussion bleibt also auf allen Ebenen spannend.