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  1. DrEd.com – Der erste virtuelle Doktor

    22.02.2012 - 08:36

    Eigentlich war es nur eine Frage der Zeit, bis die erste virtuelle Arztpraxis ihre Dienste in    Deutschland anbietet. Sprechstunde, Diagnose, Behandlung – mit drei Klicks wird man bei  www.mred.com sozusagen gesund.  Betreiben wird die Seite in Großbritannien, denn nach deutschem Recht sind solche Angebote – wohl nicht ohne Grund – unzulässig.

    Entsprechend fiel dann auch die Reaktion der hiesigen Ärzteschaft aus, wobei Fahrlässigkeit noch eines der milden Urteile war. Männer-, Frauen- und Sexualgesundheit sind die Themen, die von Dr.Ed und Kollegen offensichtlich favorisiert werden, werden sie doch auf der Startseite besonders hervorgehoben. Es ist übrigens kein Witz, dass der Ärztliche Direktor von DrEd.com Dr. med. Jasper Mordhorst heißt und hinter der Seite nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel eine findige Apothekenkette steckt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

  2. Neue Spielräume für die Patientenkommunikation!

    20.02.2012 - 11:03

    Im Bundesgesundheitsministerium arbeitet man gegenwärtig daran, das Heilmittelwerbegesetz zu novellieren. Hintergrund sind Entscheidungen auf europäischer Ebene, die eine Anpassung der nationalen Rechtsvorschrift erforderlich machen. Einem Referentenentwurf zur Folge werden neue Spielräume für die Gesundheitskommunikation entstehen – vor allem für rezeptfreie Arzneimittel. •••

  3. Ärzte: Mobile Fortbildung mit Potenzial?

    14.02.2012 - 15:33

    Fortbildung ist für Ärzte Pflicht. Dass dabei in Zukunft mobile Anwendungen per Smartphone oder Tablet eine größere Rolle spielen können legt eine neue Befragung nahe.

    Demnach beurteilen fast 60 Prozent der Befragten mobile Fortbildungsprogramme als „sehr nützlich“ bzw. als „gute Ergänzung“ zur Wissensvermittlung.  Einschränkend muss man allerdings anmerken, dass lediglich 120 Ärzte befragt wurden, von Repräsentativität also keine Rede sein kann. Dafür gibt es schon eine eingängige Bezeichnung für diese neue Art der digitalen Weiterbildung: Mobile Medical Education.

  4. Gesundheit für die eigenen vier Wände

    06.09.2011 - 09:52

    Glaubt man den Zukunftsforschern, so liegt einer der wichtigsten Wachstumsmärkte im Gesundheitswesen in den eigenen vier Wänden. Genauer, in den Millionen Haushalten der über 65-Jährigen, die vor allem eines wollen: so lange wie möglich zuhause, in der gewohnten Umgebung leben. Zumindest für die USA scheint diese Prognose nicht von der Hand zu weisen zu sein, wie Jeanine O’Kane, Healthcare-Expertin von MSL New York, jetzt analysiert hat.

    Drei Entwicklungen sind nach ihrer Meinung dafür verantwortlich: die alternde Gesellschaft, der (verständliche) Wunsch der Menschen, möglichst nicht in einem Alten- oder Pflegeheim leben zu müssen und die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der digitalen Gesundheitsinformation (Ende 2010 standen einem Amerikaner zum Beispiel bereits 17.000 Health Apps zur Verfügung). Hinzu kommt die auch in den USA zu beobachtende Tendenz, die Dauer von Krankenhausaufenthalten aus Kostengründen immer weiter zu verkürzen, so dass sich auch aus diesem Grund die Notwendigkeit ergäbe, neue Gesundheitsleitungen für zuhause für zu entwickeln.
    Das sei, so O’Kane, auch die eigentliche Herausforderung für die Gesundheitswirtschaft: die Bereitstellung zuverlässiger, anwenderfreundlicher und innovativer Gesundheitsservices für die eigenen vier Wände die es etwa auch chronisch kranken Menschen ermögliche, so lange wie möglich zuhause zu leben.

  5. Broschüre MSL-Gesundheitsstudie 2011

    12.07.2011 - 09:44
  6. Das virtuelle Wartezimmer: vor dem Arzttermin ins Internet

    12.07.2011 - 09:24

    MSL Germany und SKOPOS: Studie zum Informationsverhalten beim Thema Gesundheit – Trend „patient-generated content“ – Foren wichtiger als Facebook

    Die deutschen Ärzte haben ihr Informationsmonopol verloren. Zwar vertrauen die Patienten ihrem Arzt, doch vor und nach der Sprechstunde holen sie sich weitere Informationen aus dem Netz. Damit festigt das Internet seine Rolle als wichtigster Kanal für die Gesundheitskommunikation: 41 Prozent der Deutschen befragen das Internet vor einem Arztbesuch, immerhin 31 Prozent nach einem Termin. Dabei informieren sich gesetzlich Versicherte (57 Prozent) eher als privat Versicherte (46 Prozent) aktiv im Netz über Gesundheitsthemen. Dies geht aus der repräsentativen Gesundheitsstudie der Kommunikationsagentur MSL Germany und des Marktforschungsinstituts SKOPOS hervor, die in Frankfurt am Main vorgestellt wurde. •••

  7. MSL-Gesundheitsstudie 2011

    12.07.2011 - 08:55
  8. SKOPOS MSL-Gesundheitsstudie

    12.07.2011 - 08:49
  9. Online-Foren: Heidelberger Ärzte bestätigen medizinischen Nutzen

    07.06.2011 - 14:08

    Online-Foren zu Gesundheitsthemen sind nicht nur ein Ort, um Informationen oder Meinungen auszutauschen, sie können auch echten medizinischen Nutzen haben. Das hat eine mehrjährige Untersuchung des Universitätsklinikums in Heidelberg ergeben, die jetzt  im renommierten „British Journal of Urology International“ veröffentlicht wurde. •••

  10. Warum der Beipackzettel jetzt ins Netz darf

    10.05.2011 - 14:21

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Internet veröffentlichte Beipackzettel von verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht als Werbung gelten. Hersteller dürfen sie – in unveränderter Form – online veröffentlichen. Es handelt sich nach Auffassung der Luxemburger Richter nicht um Werbung, weil ein Beipackzettel nicht dafür bestimmt ist, den Absatz zu steigern, sondern sachlich zu informieren. Entscheidend sei, dass die Information aktiv nachgefragt werde. Da Beipackzettel durch die Internetsuche gefunden würden, könne von einer „aktiven Nachfrage“ ausgegangen werden, die sich von Internet-Werbung auf Werbebannern oder in Popup-Fenstern unterscheide, die den Verbraucher „unvorbereitet“ treffe.
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erweitert die Informationsmöglichkeiten des Verbrauchers und definiert die Auslegung einiger Begrifflichkeiten im Rahmen der Gesundheitskommunikation weiter. Ob es sich dabei allerdings bereits um einen „Durchbruch für die Freiheit der Information des mündigen Patienten“ handelt, wie eilige Kommentatoren vermeldeten, müssen weitere Entscheidungen zeigen.